Trauer

Gerade für die Zeit des Abschieds bedarf es des Raums der Trauer und der Begleitung. Auf den nächsten Seiten finden Sie rund um das Thema Bestattung und Trauerfeier alle wichtigen Informationen.

Hinweise

Der evangelische Friedhof Dötlingen ist ein Ort der Stille, des Gedenkens und Betens.

Er ist für Personen gedacht, die zum Zeitpunkt ihres Ablebens ihren Wohnsitz in der Gemeinde Dötlingen hatten oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besitzen. Ferner kann bei der Kirchengemeinde angefragt werden, ob auch Auswärtige dort bestattet werden können. Die Entscheidung trifft der Gemeindekirchenrat.

Bestattungen von Verstorbenen ohne Kirchenzugehörigkeit

Verstorbene, die keiner christlichen Kirche angehören, können auch auf dem evangelischen Friedhof Dötlingen beigesetzt werden, vorbehaltlich eines Einspruchsrechts des Gemeindekirchenrates. Die Trauerfeier wird dann von einem kostenpflichtigen Redner / einer Rednerin gehalten. Glockengeläut, Gebet und Segen entfallen bei Verstorbenen ohne Kirchenzugehörigkeit.

Eine Verweigerung würde nur dann ausgesprochen werden, wenn absehbar wäre, dass die Trauerfeier aufgrund ihres Inhaltes der Würde des Ortes wiedersprechen würde.


 

Anfahrt

Friedhofskapelle
Zur Loh
2708 Dötlingen

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Hier stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung.


 

Friedhofsverwaltung

Kirchenbüro Friedhofsverwaltung
Schulweg 1b
27801 Neerstedt                                                                                     
Tel.:  04432 91 26 72                                                                                                             
Fax:  04432 91 26 73                                                                                                                                                                                    DE48 2806 6214 3600 3379 00

Küsterei & Friedhof
Christian Hoffrogge
Tel.: 04433 - 96 99 750
Mobil: 0173 - 66 284 17                                                                                                           

Trauerfeiern

Allen Trauerfeiern voran geht ein Gespräch mit der zuständigen Pastorin, so dass die Andacht ganz individuell gestaltet werden kann.

Erdbestattung
Es wird versucht, auf die Wünsche der Angehörigen einzugehen, sofern sie dem christlichen Glauben und der Friedhofsordnung nicht widersprechen. Nach der Andacht in der Kapelle wird der Sarg zur letzten Ruhestätte geleitet und unter Geläut der Kirchenglocken, unter Gebet und Segen christlich beigesetzt.

Einäscherung
Die Trauergemeinde versammelt sich in der Kapelle und nimmt dort Abschied. Der Sarg mit der/dem Verstorbenen wird dann im Anschluss an die Andacht zum Krematorium überführt.

Urnenbeisetzung
Die Einäscherung der/des Verstorbenen hat bereits stattgefunden. Die Trauergemeinde versammelt sich dann an der Urne in der Kapelle.  Nach der Trauerfeier in der Kapelle wird die Urne zu der Grabstelle geleitet und dort beigesetzt.

Urnenbeisetzung mit vorangegangener Trauerfeier
Wenn bereits eine Trauerfeier zur Einäscherung stattgefunden hat, wird in der Regel die Urne im kleinen Kreis, ohne eine weitere Andacht in der Kapelle, beigesetzt. Dazu treffen sich die Angehörigen mit der zuständigen Pfarrerin, geleiten die Urne von der Kapelle zur Grabstelle, wo sie beigesetzt wird.



Abschiedsnahme

Aussegnung
Wenn ein Angehöriger zu Hause verstirbt, kann es tröstlich und hilfreich sein, sie/ ihn aus ihrem/seinem bisherigen Umfeld zu verabschieden. Im vertrauten Rahmen und mit viel Ruhe kann dieser Abschied ganz persönlich begangen werden. Eine Aussegnung im Familienkreis wird von den Pfarrerinnen der Kirchengemeinde nach Absprache mit den Angehörigen angeboten.

Abschiednahme am offenen Sarg
Wenn ein geliebter Mensch nicht zu Hause verstirbt oder eine Aussegnung nicht möglich oder zu dem Zeitpunkt gewünscht war, kann eine spätere Abschiednahme am offenen Sarg in dem Seitenraum der Friedhofskapelle stattfinden. In der Regel kommen die engsten Familienangehörigen oder Freunde zu einer persönlichen Abschiednahme zusammen. Wenn die Begleitung einer Seelsorgerin gewünscht ist, sind die Pfarrerinnen gerne bereit, ein Gebet zu sprechen und die Seele der/des Verstorbenen durch einen besonderen Segen Gott anzubefehlen.


 

Bestattungsbereiche

Wahlgräber
Grabstellen "mit Pflege durch die Angehörigen"

Wenn Sie eine Grabstelle frei wählen möchten, weil die Lage des Grabes für Sie wichtig ist oder weil Sie mehrere Grabstellen erwerben wollen, damit Familienangehörige beieinander bestattet werden können und/oder weil Sie Wert auf eigene Gestaltung und Pflege legen, kommen die Wahlgräber für Sie infrage. Es gibt Wahlgräber für Erd- und Urnenbestattungen. Sie werden mit einer oder mehreren Grabstellen für 30 Jahre erworben. Nach Ablauf der Ruhezeit kann eine weitere Beerdigung stattfinden. In einem Urnen-Wahlgrab können bis zu 2 Urnen beigesetzt werden. Die Bestattung von einem Sarg ist auf dieser Grabstelle vor Ablauf der Ruhefrist nicht möglich. Das Nutzungsrecht von Wahlgräbern kann auf Wunsch nach Ablauf verlängert werden. Im Falle von weiteren Beerdigungen vor Ablauf der Nutzungszeit müssen alle Gräber der Grabstätte auf die erforderliche Ruhezeit von 25 Jahren verlängert werden.
Beispiel:
Bei der ersten Bestattung sind 30 Jahre Nutzungsdauer erworben worden. Nach 12 Jahren soll eine zweite Bestattung erfolgen. Die verbliebene Nutzungsdauer beträgt noch 18 Jahre. 

Reihengräber
Grabstellen "mit Pflege durch die Angehörigen"

Auf der westlichen Seite unseres Friedhofs liegt der Bereich der Reihengräber. Sie werden der Reihe nach für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren vergeben. Ein Nacherwerb ist hier nicht möglich. Es gibt Reihengräber für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen. Diese Gräber werden von den Angehörigen/Nutzungsberechtigten oder einer von ihnen beauftragten Person gepflegt.

Rasenfeld-Gräber
Grabstellen "ohne Pflege durch die Angehörigen"

Auf der westlichen Seite unseres Friedhofes ist das Rasenfeld etwa mittig zu finden. Grabstellen im Rasenfeld sind Reihengräber, d.h. die Gräber werden nach dem jeweiligen Todesfall der Reihe nach belegt und sind Einzelgräber. Bei Ehepaaren ist eine Ausnahme möglich: Wenn einer der beiden Ehepartner verstirbt, kann die benachbarte Grabstelle mit erworben werden. Ein Liegestein ohne Namensgravur macht die zusätzlich erworbene Grabstelle kenntlich. Bei Belegung der Grabstelle muss die Ruhefrist von 25 Jahren eingehalten werden, d.h. das Nutzungsrecht wird entsprechend verlängert (s. Beispiel oben). Die Liegesteine auf der gesamten Rasenfläche werden einheitlich nach Vorgaben der Kirchengemeinde gestaltet, d.h. Stein und Gravur für die Beschriftung, bestehend aus Vorname, Name, ggf. der Geburtsname, sowie dem Geburts- und Sterbedatum sind festgelegt. Weitere Gravuren7Symbole müssen mit der Firedhofsverwaltung abgeprochen werden. Diese Grabstellenart gibt es sowohl für Sarg- als auch für Urnenbestattungen. Die Ruhefrist beträgt 25 Jahre; ein Nacherwerb ist, bis auf die oben genannte Ausnahme, nicht möglich. Das Rasenfeld wird von der Kirchengemeinde eingesät und gepflegt. Grabumrandungen und Bepflanzung sind nicht erlaubt. Auf den Grabstellen darf nichts abgelegt werden, das die Pflege der Rasenfläche erschwert: Keine Blumen in Vasen oder Schalen, keine Dekorationsartikel oder Ähnliches. Zwischen dem Rasenfeld und dem Parkbereich mit Heckenbepflanzung ist eine Gedenkstelle mit drei Granitsteinen errichtet worden. Zum Gedenken an die Verstorbenen können hier Blumen oder Pflanzschalen niedergelegt werden.

Gräber im Parkgelände
Grabstellen "ohne Pflege durch die Angehörigen"

Vom „Goldbergsweg“ in Richtung Kapelle befindet sich auf der linken Seite das 2012 neu gestaltete Parkgelände mit Heckenbepflanzung (letzteres ab Herbst 2012). Die Grabstellen im Parkgelände sind Einzelgräber und können frei gewählt werden. Für Paare gibt es, wie auf der Rasenfläche, eine Ausnahme: Beim ersten Todesfall kann die benachbarte Grabstelle mit erworben werden. Ein Liegestein ohne Namensgravur macht die zusätzlich erworbene Grabstelle kenntlich. Bei Belegung der Grabstelle muss die Ruhefrist von 25 Jahren eingehalten werden, d.h. das Nutzungsrecht wird verlängert (s. Beispiel unter "„Wahlgräber"). Für die Liegesteine gelten ausschließlich die Vorgaben der Kirchengemeinde, d.h. Stein und Gravur sind festgelegt. Die Beschriftung besteht aus Vorname, Name, ggf. der Geburtsname, sowie dem Geburts- und Sterbedatum. Im Parkgelände können im Rasen an den Heckenpflanzungen sowohl Erdbestattungen, als auch Urnenbeisetzungen stattfinden. Die Ruhefrist beträgt 25 Jahre; ein Nacherwerb ist, bis auf die oben genannte Ausnahme, nicht möglich

 

Ein Friedhof erwacht aus dem Dornröschenschlaf
 

Mitten im Künstlerdorf Dötlingen in Niedersachsen liegt der „Alte Friedhof. Jahrzehntelang war der ehemalige Begräbnisort in Vergessenheit geraten. Mit Leader-Fördermitteln verwandelte er sich in einen Park. Der heute nicht nur Menschen aus dem Dorf anzieht.

Wo von 1858 bis 1963 ein Friedhof war, sahen die Menschen in Dötlingen zuletzt nur noch Abkürzungen zur Bushaltestelle: Das durch Mauern und Hecken abgegrenzte Gelände wurde viele Jahre weder genutzt noch besonders gepflegt. Die ev.-luth. Kirchengemeinde Dötlingen hat sich als Eigentümerin der Fläche seit 2009 immer wieder mit der Aufwertung des Alten Friedhofes beschäftigt und dazu auch Vertreterinnen und Vertreter ortsansässiger Vereine und Gartenbauexperten aus der Region mit eingebunden. In den Gesprächen mit der  Planungsgruppe zeichnete sich ab, dass der ehemalige Verwendungszweck erkennbar bleiben sollte – zumal sich noch einige Grabstätten samt Steinen auf dem alten Friedhof befinden.

 

Spaziergänge, die zum Innehalten anregen
 

Es entwickelte sich die Idee für einen „Weg des Lebens“, der sich durch die parkähnliche Anlage schlängelt. An seinen „Meilensteine“ regen Texte zum Nachdenken über einzelne Stationen des menschlichen Lebensweges an. Sie thematisieren Geburt und Taufe, Kindheit und Schule, Konfirmation, Beruf, Freiheit, Liebe, Heimat, Begegnungen, Erfahrungen, Tod und Ewigkeit.

Nach intensiven Verhandlungen mit allen zuständigen Behörden und Ämtern konnte das Gelände im Jahr 2017 umgestaltet werden – dank vieler Spenden, der Unterstützung durch die Kommune Dötlingen und LEADER-Mitteln der Region Wildeshauser Geest.

 

Offen für alle
 

Dem Gemeindekirchenrat als Entscheidungsgremium war es wichtig, den Alten Friedhof als Park zu gestalten. Bestehender Bewuchs soltte weitgehend erhalten bleiben und um neue Gehölze als Beitrag zum Natur- und Artenschutz ergänzt werden. Gleichzeitig sollte die Fläche für alle Generationen zugänglich sein. Deshalb entstand ein dritter, barrierefreier Zugang, inklusive eines Behindertenparkplatzes. Ein bestehendes Tor mit Treppe wurde um eine barrierefreie Wegeführung ergänzt. Außerdem achteten die Mitglieder der Gruppe auf besondere Sichtachsen sowie auf ausreichend Sitzgelegenheiten.

 

Ein lohnendes Ergebnis
 

Mittlerweile ist der Alte Friedhof ein gern gewähltes Ziel von Führungen für Touristengruppen sowie ein beliebter Anlaufpunkt für Bewohnerinnen und Bewohner der nahe gelegenen Demenzwohngruppe und ihre Angehörigen. Spaziergänger ruhen sich auf schattigen Bänken aus und immer wieder reagieren Menschen auf die Impulstexte, die sie positiv berührt und nachdenklich machen. In Zukunft plant die Kirchengemeinde, den Park für  Gottesdienste und weitere Veranstaltungen zu nutzen, die dem Charakter des Ortes nicht entgegenstehen. Alle Mühen, zum Beispiel die aufwendigen und zum Teil doch sehr herausfordernden Antragsformulare, haben sich letztendlich gelohnt und die Kirchengemeinde ist froh und stolz, dass der Alte Friedhof als Ort der Begegnung und grüne Oase das dörfliche Umfeld bereichert.

Meilensteine des Lebens auf dem "Alten Friedhof"

 

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